Bebauungsplan Frickstrasse

Schon im Jahr 2007 beschäftigte sich der Gemeinderat mit den in unserer Stadt schützenswerten Grünflächen. Dabei wurde auch der Bereich des Horcherparkplatzes mit dem Kastaniengarten beleuchtet. In dem Steckbrief für Freiflächen (siehe Bericht Archiv 2007) wurde damals schon festgehalten, dass der Kastaniengarten sowie ein Teil des sogenannten Kräutergartens schützenswert sind.

Um in diesem städtebaulich hochsensiblen Bereich nicht der Investorenwillkür ausgesetzt zu sein, hat der Gemeinderat eine Veränderungssperre verhängt und bringt nun einen Bebauungsplan auf den Weg.

Nach rechtlicher Prüfung kann der Bebauungsplan „Frickstraße“ rechtssicher aufgestellt werden, soweit ein Baufenster im Bereich des Bestandsgebäudes Ecke Hauptstraße / Frickstraße sowie ein untergeordnetes Baufenster im Bereich des Gartens Frickstraße, zusätzlich zur Bebauung auf dem Horcher-Parkplatz, vorgesehen wird. Die weiteren Flächen können als nicht überbaubare Grundstücksflächen mit Pflanzbindung oder als private Grünflächen festgesetzt werden.

Eine Bebauung des Gebietes kann somit nicht verhindert werden. Durch entsprechende Vorgaben kann an dieser sensiblen Stelle jedoch eine städtebaulich vertretbare Lösung gefunden werden.  Der Gemeinderat beschloss daher die von Stadtplaner Schill vorgeschlagene Variante für die Durchführung zur Offenlage vorzubereiten.

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