Stadtverwaltung und Gemeinderat bleiben handlungsfähig

Die Corona-Krise stellt auch die Stadtverwaltung vor große Herausforderungen. Daher sind die 35 Mitarbeiter gemäß des von Hauptamtsleiterin Isabella Schuhmann erstellten Pandemieplans (aktualisiert 18.03.) in zwei Teams aufgeteilt, die nicht miteinander in Kontakt kommen sollen. Persönliche Besuche auf dem Rathaus sind nur nach telefonischer Absprache und in dringenden Fällen möglich.

Gemeinderatsitzungen sind nicht vom Versammlungsverbot umfasst. Dies erklärt sich daraus, dass der Gemeinderat keine Versammlung ist, sondern ein Organ im Sinne der Gemeindeordnung und Teil der Exekutive. Der Rechtsgedanke der Corona-VO (Eindämmung durch Vermeidung aller Sozialkontakte) sollte dennoch berücksichtigt werden.

Für die kommunalen Handlungsoptionen und damit auch für den Zeitpunkt und Umfang der Gemeinderatsitzungen komme es daher auf die Dringlichkeit der Tagesordnungspunkte an. Hier ist ein abgestuftes Vorgehen angezeigt.

Dringende Angelegenheiten
Dringende Angelegenheiten der Stadt können laut Gemeindeordnung und Ministeriumshinweisen ohne eine frist- und formlos einberufene Gemeinderatssitzung durch den Bürgermeister entschieden werden.

Gegenstände einfacher Art
Kann der Gemeinderat nach § 27 Abs. 1 Satz 2 GemO im schriftlichen oder mittlerweile sogar im elektronischen Verfahren entscheiden. Dazu bedarf es keiner gesonderten Dringlichkeit. Dieses Verfahren eignet sich eher bei einfachen Verhandlungsgegenständen.

Notfallsitzungen des Gemeinderates nach § 34 Abs. 2

  • Einladung des gesamten Gemeinderates zu einer Notfallsitzung
  • Zugleich Einladung zu einer zweiten Notfallsitzung in gleicher Sache im Anschluss an die erste Notfallsitzung (§ 37 Abs 3 GemO) für den Fall, dass der Gemeinderat in der ersten Sitzung nicht beschlussfähig sein sollte.
  • In der 2. Sitzung sind 3 stimmberechtigte Ratsmitglieder einschl. Bürgermeister für die Beschlussfähigkeit ausreichend. Alternativ und die bessere Lösung könnte das sogenannte Pairing-Verfahren eingesetzt werden.

Pairing

  • Einigung der Fraktionen auf eine den Mehrheitsverhältnissen angepasste proportionale Verkleinerung des Gremiums.
  • Gewährleistung einer sachgerechten Berücksichtigung der unterschiedlichen Fraktionsmeinungen bei strittigen Fragen

Zum Schutz der Gremienmitglieder findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Diese wird über das Ratsinformationssystem informiert.

Termine