Benutzung der Burganlage am Schlossberg

Seit geraumer Zeit bildet die Burganlage einen nächtlichen Hotspot für Jugendliche. Im Mai kam es u.a. zu einer Körperverletzung und fortlaufend zu nächtlichen Ruhestörungen u. a. durch laute Musik.

In der Sitzung am 4. Juli wird der Gemeinderat über mögliche Maßnahmen betreffs Reduzierung bzw Einstellung des Problems beraten.
Mit einer Benutzungsordnung  können verbindliche Regelungen zu den Öffnungszeiten und der Ausübung des Hausrechts geschaffen werden. Solche Regeln lassen sich leichter durch die Polizei überwachen und ermöglichen Kontrollen bereits in den frühen Nachtstunden, wenn z. B. der Alkoholkonsum noch nicht fortgeschritten ist und noch keine gravierenden Lärmbelästigungen gemeldet sind.

Bei den Öffnungszeiten werden zwei Varianten (Vorschlag der Verwaltung) zur Entscheidung vorgelegt.
Variante 1 regelt ganzjährig und allgemein, dass die Burganlage nur von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet ist. Das bedeutet, dass auch die nächtlichen Besucher davon betroffen sind, die keine Störungen verursachen.
Bei Variante 2 soll ein Klappschild an der Weggabelung vor dem Endaufstieg zur Burg aufgestellt werden. Das nächtliche Verbot gilt dann nur bei aufgeklapptem Schild.

Eine weitere Möglichkeit:
Keine Satzung zu erlassen und durch Apelle die Jugendlichen zu entsprechenden Grundverhaltensregeln zu bringen.

Gerne nehmen wir Ihre Meinung zu diesem Thema auf

Kommentare siehe unten

 


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Kommentar



Bitte keine Satzung zur Benutzungszeit der Burganlage, der Versuch die Jugendlichen irgendwie in die für die Allgemeinheit akzeptablen Grenzen zu verweisen, wäre für mich der ideale Weg.

 


Bitte keine Satzung mit Beschränkung der Öffnungszeiten.

 


Bitte keine Satzung erlassen, sondern die Jugendlichen wissen lassen, was passiert, wenn sie sich nicht benehmen.

 


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